Strenge Auflagen für die Vereine

Kreis Bergstraße. Auch die Bergsträßer Fußballer sind froh, dass sie ab dem 1. August endlich wieder in den uneingeschränkten Trainings- und Spielbetrieb einsteigen können. Nach vier Monaten Pause stehen schon am kommenden Wochenende zahlreiche Testspiele auf dem Programm. Kreisfußballwart Reiner Held weist aber ausdrücklich darauf hin, dass ohne Vorliegen eines Hygienekonzeptes keine Freundschaftsbegegnungen ausgetragen werden dürfen. Dazu hat er ein Musterkonzept „Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball“ an die Bergsträßer Vereine geschickt, das vom Hessischen Fußball-Verband (HFV) ausgearbeitet worden ist. Dazu werden vom HFV auch Online-Schulungen angeboten.

„Zurück ins Spiel“

Dieses Musterkonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und den vom HFV veröffentlichten Empfehlungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Und es enthält auch Regelungen, wie mit den Zuschauern in Corona-Zeiten umgegangen werden soll. Vereine, die dieses Konzept nicht nutzen wollen oder können, dürfen auch ein individuelles Hygienekonzept erstellen, das jedoch von der Gemeinde oder Stadt genehmigt und dem Kreisfußballwart dann vorgelegt werden muss.

Gerade nachdem in den vergangenen Tagen die Infektionszahlen wieder bedenklich gestiegen sind, kommt den Schutzmaßnahmen umso größere Bedeutung zu – auch wenn sich im Kreis Bergstraße das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt. Durch die Maßnahmen soll das Risiko für eine Ansteckung weiter vermindert werden. So wird auch der Bergsträßer Kreisfußballwart nicht müde, an die Einhaltung der Vorgaben zu appellieren, damit für den Fußball nicht wieder Lockerungen zurückgenommen werden müssen.

In dem Konzept wird zunächst auf die allgemeinen Hygieneregeln eingegangen, wie das Abstandsgebot von 1,50 Metern außerhalb des Spielfelds, vor allem in den Umkleiden und Duschen, das Tragen einer Maske bei Ansprachen in geschlossenen Räumen, den Verzicht auf körperliche Begrüßungsrituale oder den Umgang mit Trainingsleibchen und Übungsmaterialien. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Sportstätten mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet sein müssen.

Aufteilung in drei Zonen

Für den Trainings- und Spielbetrieb wird die Sportanlage in drei Zonen eingeteilt. Zone 1 umfasst das Spielfeld beziehungsweise den Innenraum. Hier dürfen sich nur Spieler, Schieds- und Linienrichter, Trainer, die auf dem Spielbericht notierten Team-Offiziellen, der Sanitäts- und Ordnungsdienst und die Ansprechpartner für das Hygienekonzept beider Vereine aufhalten. Medienvertreter wie Fotografen müssen sich vorher beim Gastgeberverein anmelden. Der Zugang zum Spielfeld erfolgt ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten, markiert werden muss auch der Weg zu den Umkleidekabinen.

Die Umkleidekabinen und Duschen bilden die Zone 2. Hier haben nur Spieler, Trainer, Team-Offizielle, Schieds- und Linienrichter sowie der Ansprechpartner für das Hygienekonzept Zutritt. Kann hier die Abstandsregel nicht eingehalten werden, ist das Tragen von Masken erforderlich. Sollten mehrere Mannschaften nacheinander die Räumlichkeiten nutzen, sind ausreichende Wechselzeiten vorgesehen.

Zuschauerbereich

Der Publikumsbereich auf dem Außengelände ist Zone 3, die sämtliche Bereiche der Sportstätte umfasst, die frei zugänglich und unter freiem Himmel sind. Hierzu zählen auch überdachte Außenbereiche. Für die Besucher – nach aktuellem Stand dürfen es ab 1. August maximal 250 sein – ist eine räumliche oder zeitliche Trennung von Eingang und Ausgang der Sportstätte vorzunehmen.

Die Vereine sind angehalten, Name, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligter, also auch der Zuschauer, zu erfassen, was ausschließlich der Nachverfolgung von Infektionen dienen soll – auch hier wartet einiges an organisatorischem Aufwand auf die Vereine. Um die Einhaltung des Abstandsgebots unterstützen zu können, sollen Markierungen in folgenden Bereichen angebracht werden: im Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren und Abstandsmarkierungen, Spuren zur Wegeführung auf die Sportanlage sowie Abstandsmarkierungen auf den Zuschauerplätzen sowie beim Gastronomiebetrieb. Und schließlich müssen auch Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln angebracht werden.

In diese drei Zonen fallen jedoch nicht das Vereinsheim, ein gegebenenfalls getrennter Gastronomiebereich sowie sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume. Diese sind separat zu betrachten und anhand der vor Ort gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.

Schließlich geht das Konzept auch noch auf konkrete Regelungen für die Abläufe des Trainings- und Spielbetriebs ein. So gibt es klare Vorgaben für das Aufwärmen, das in räumlich getrennten Bereichen und mit dem Mindestabstand von 1.50 Metern zu Zuschauern durchzuführen ist. Die Schiedsrichter sind angewiesen, eine Ausrüstungskontrolle vorzunehmen. Und bei Ersatzbänken ist der Mindestabstand zu den Zuschauern einzuhalten.

Der Vorsitzende des Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung beim HFV, Frank Illing, hofft, dass sich alle Beteiligten an die Vorgaben halten. Er stellt aber auch klar, dass die Vereine den Personen, die nicht bereit sind, die Regelungen einzuhalten, im Rahmen des Hausrechts den Zutritt verwehren oder diese von der Sportanlage verweisen müssen.

Am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag besteht für die Vereine noch die Gelegenheit, an einem Online-Seminar des HFV teilzunehmen. Held wird auch bei der heutigen Online-Auslosung des Kreispokals für Fragen der Vereine zur Verfügung stehen. jün

Quelle: www.wnoz.de