Die Zeitstrafe ist wieder da

Hessen testet in den Kreisligen die Zeitstrafe

Im hessischen Jugendfußball gibt es sie schon lange, bei den Herren wurde sie erst eingeführt und dann in den 90er Jahren wieder abgeschafft. Jetzt feiert die Zeitstrafe auf Kreisebene ihr Comeback im Spielbetrieb der Männer – als Teil eines Pilotprojekts zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Hessischen Fußball-Verband (HFV), das eigentlich schon für die Saison 2020/21 vorgesehen war.

„Der Wunsch nach Wiedereinführung von Zeitstrafen war von Vereinen an den Ausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Hessischen Fußball-Verband herangetragen worden. Dieser formulierte daraus einen Antrag an den DFB-Spielausschuss. Gemäß dem FIFA-Regelwerk sind Anpassungen der Regeln im Breitenfußball in Abstimmung mit dem nationalen Fußballverband möglich“, hatten DFB und HFV in der ersten März-Woche 2020 vermeldet. Das war eine Woche, bevor die Pandemie den Amateurfußball erstmals zum Erliegen brachte.

„Ich habe dieses Projekt beim DFB vorgestellt und den Antrag gestellt. Wir haben es für drei Spielzeiten genehmigt bekommen“, sagt Verbandsfußballwart Jürgen Radeck im Gespräch mit dieser Redaktion: „Das erste Jahr ist durch Corona verfallen, so dass wir jetzt zwei Spielzeiten haben, in denen wir testen können, ob die Zeitstrafe sinnvoll ist.“

Radeck hat die Zeitstrafe noch selbst als Aktiver erlebt. „Ich fand das damals eine gute Sache. Wir werden Jahr für Jahr evaluieren und uns mit den anderen Landesverbänden austauschen, was die Erfahrungen der Schiedsrichter, der Sportgerichtsbarkeit und der Vereine angeht.“

Die Zeitstrafe, die schon zum 1. Juli in die Spielordnung übergegangen ist, beträgt zehn Minuten. Sie gilt „in Pflichtspielen und in allen vom Verband in Spielrunden organisierten Spielen ohne Auf- und Abstiegsrecht“, teilten Verbandsfußballwart Radeck und sein Stellvertreter Thorsten Bastian den Vereinen in der vergangenen Woche mit (wir haben berichtet).

Die Zeitstrafe soll die Gelb-Rote Karte ersetzen und „nur verhängt werden können, wenn ein bereits verwarnter Spieler aktiv am Spiel teilnimmt und ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen begeht“, heißt es weiter. Jedes weitere verwarnungs- oder feldverweiswürdige Vergehen eines mit einer Zeitstrafe belegten Spielers solle danach „direkt zum Feldverweis auf Dauer“ (Rote Karte) führen.

Der Bergsträßer Kreisfußballwart Reiner Held kann sich vorstellen, dass das Projekt gut anlaufen wird. „Der Verbandsspielausschuss hat die Anregungen einiger Vereine aufgegriffen, die mit der Gelb-Roten Karte nicht ganz einverstanden waren“, erklärt der Bürstädter, der auch als Schiedsrichter aktiv ist. Gerade auf Kreisebene, wo Spieler aus- und wieder eingewechselt werden können, hält Held die Zeitstrafe für umsetzbar. „Man kann jetzt anders reagieren. Der Spieler kann sich beruhigen – oder der Trainer schickt nach der Zeitstrafe einen anderen Spieler aufs Feld“, so Held.

Gespannt ist der Fußballwart auf die Umsetzung der Änderung von Paragraf 107 der Spielordnung. „Im Zusammenhang mit der Einführung der Zeitstrafe wird zukünftig in allen Spielklassen auf Verbandsebene die Gelb-Rote Karte zu einem Spiel Sperre führen. Die Ableistung dieser automatischen Sperre erfolgt über gewertete Spiele der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte. Für Meisterschaftsspiele anderer Mannschaften beträgt die Sperre längstens sieben Tage, sofern sie nicht in der Spielklasse, in der der Feldverweis erfolgte, vorher abgeleistet wurde“, heißt es dort. Das bedeutet: Ein in einer höheren Klasse gesperrter Spieler kann möglicherweise nach einer Woche in der Reserve auf Kreisebene eingesetzt werden, bevor er die Sperre abgesessen hat. cpa

Quelle: www.bergstraesser-anzeiger.de